Grundsteuer

Grundsteuerreform 2022 – Was müssen Immobilien- und Grundbesitzer jetzt tun?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 10.04.2018 die aktuell noch geltende Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung war dadurch gezwungen bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung der Grundsteuer zu erlassen. Diese wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Neubewertung von Grundstücken erfolgt erstmalig auf den 1. Januar 2022.

>> Jeder Eigentümer von Grundbesitz ist daher verpflichtet, die hierfür benötigten Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2022 im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. <<

Die Neuregelung reformiert

  • die Grundsteuer A (agrarische Nutzung),
  • die Grundsteuer B (bauliche Grundstücke) und
  • führt die Grundsteuer C (baureife Grundstücke) neu ein.

Das Gesetz zur Grundsteuerreform enthält eine Öffnungsklausel, durch die die einzelnen Bundesländer eigene Grundsteuermodelle für die Grundsteuer B entwickeln können und selbst entscheiden können, welche Änderungen der Grundsteuer A und C sie übernehmen möchten.

Die Grundsteuer A wird dahingehend reformiert, dass die auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen befindliche Wohngebäude nicht mehr mit der Grundsteuer A, sondern mit der Grundsteuer B besteuert werden. Für die Berechnung der Grundsteuer B gibt es nun neben dem Bundesmodell noch weitere fünf Modelle. Dem sog. Bundesmodel haben sich die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen und in abgewandelter Form Sachsen und das Saarland. Die übrigen Bundesländer haben ihr eigenes Modell entwickelt, die sich jedoch alle sehr ähneln.

Die Einführung der Besteuerung von baureifen Flächen mit der Grundsteuer C soll dazu führen, dass mehr Wohnraum geschaffen wird.

Bei der Vielzahl der Änderungen vor Allem durch die unterschiedlichen Modelle kann man schnell den Überblick verlieren, welche Daten für welche Arten von Erklärungen in welchen Bundesländern benötigt werden.

Damit Sie den Überblick behalten, sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2022 behilflich. Sprechen Sie uns an.