Transparenzregister

Eintragungspflicht im Transparenzregister

Am 1. August 2021 trat das „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wurde das Transparenzregister vom Auffangregister zum Vollregister. Somit besteht eine Eintragungspflicht für alle Gesellschaften.

Bis zum 31. Juli 2021 galt gemäß § 20 Abs. 2 GWG a.F. die Mitteilung des wirtschaftlichen Berechtigen als erfüllt, wenn die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister oder Partnerschaftsregister) ersichtlich waren. Aufgrund der Gesetzesänderung sind ab dem 1. August 2021 alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung des wirtschaftlichen Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet.

Für die Gesellschaften, deren Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister aufgrund der Mitteilungsfiktion erfüllt war, gelten zur Eintragung in das Transparenzregister folgende Übergangsfristen:

  • AG, SE oder KGaA bis zum 31. März 2022
  • GmbH, Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
  • Alle übrigen Fälle bis zum 31. Dezember 2022

Die Übergangsfristen gelten nicht in den Fällen, in denen eine Eintragung in das Transparenzregister ausdrücklich gefordert war (z.B. bei Überbrückungshilfen). Hier sollte die Eintragung unverzüglich erfolgen.

Die folgenden Angaben über den/die wirtschaftlichen Berechtigten (= natürliche Personen in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vereinigung steht) sind unter www.transparenzregister.de zu erfassen:

  • Vor- und Nachname (laut Ausweisdokument)
  • Geburtsdatum
  • Wohnort (Hauptwohnsitz)
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  • Alle Staatsangehörigkeiten

Gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 54-66 GWG handelt es sich bei Nichtbeachtung der Transparenzpflichten um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem Blogbeitrag vom 20. August 2021 nachlesen.

Sollten Sie Fragen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Berechtigten oder zur Eintragung in das Transparenzregister haben, unterstützen wir Sie gerne.