Interne Revision

Interne Revision –  Effizient und beratend!

Wie kann ich als kleineres Versicherungsunternehmen, Versorgungswerk oder Pensionskasse meiner Verpflichtung zur Einrichtung einer Internen Revision effizient nachkommen?

Wir finden Ihre Lösung!

Sie sind als Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Schlüsselfunktion Interne Revision einzurichten, verfügen aber nicht über die internen Ressourcen, um diese Funktion unabhängig von den operativen Tätigkeiten zu besetzen? Sie sind in einer nicht regulierten Branche tätig und möchten ihre Geschäftsorganisation, insbesondere die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, freiwillig überprüfen lassen?

Sie möchten deshalb die Interne Revision outsourcen. Der Dienstleister soll dauerhaft oder fallweise risikoorientierte Prüfungen, Beurteilungen und Beratungstätigkeiten selbständig, unabhängig und objektiv durchführen und die Geschäftsführung bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion unterstützen. Der Dienstleister soll Erfahrung in der Beurteilung von Geschäftsorganisationen haben und dabei die Besonderheiten der Branche, insbesondere auch der vielfältigen Anforderungen aus einer Regulierung kennen. Als kleines bzw. mittleres Unternehmen legen Sie Wert darauf, dass Ihre Ansprechpartner aufgrund einer kontinuierlichen Zusammenarbeit einen konstruktiven und offenen Dialog pflegen und dabei das Proportionalitätsprinzip im Auge behalten.

Wir setzen unsere durch jahrzehntelange Tätigkeit in der Jahresabschlussprüfung gewonnenen Erfahrungen in der Beurteilung von Geschäftsorganisationen und internen Kontrollsystemen seit 2016 auch in der internen Revision ein. Aufgrund unserer Branchenkenntnisse und Erfahrungen in der Prüfung, Bewertung und Beratung von Versicherungsunternehmen haben wir unseren Mandantenstamm seitdem kontinuierlich ausgeweitet und Funktionsausgliederungsverträge mit einer Reihe von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen sowie berufsständischen Versorgungswerken abgeschlossen.

Wir unterstützen deren Geschäftsleitung und den Ausgliederungsbeauftragen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das Ergebnis unserer Prüfung wird in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst, der sich an die Organe richtet und ggf. an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet wird.

Ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Vollständige Übernahme der Funktion Interne Revision (Prüfung sämtlicher relevanter Bereiche nach einem Mehrjahres-Prüfungsplan)
  • Übernahme der Funktion Interne Revision für wichtige Teilbereiche (z.B. Kapitalanlagetätigkeit bei Versorgungswerken)
  • Anlassbedingte Durchführung von Revisionstätigkeiten (z.B. Verdacht auf Unterschlagungen)

Ihr Ansprechpartner: Philipp Bracht