Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Unternehmensbewertung – Objektiv und unabhängig!

Sie planen einen Unternehmenskauf. Möchten Ihr Unternehmen verkaufen. Wollen wissen, wie hoch die Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter ist. Müssen aufgrund eines Todesfalles das Erbe regeln und den Pflichtteil ermitteln. Benötigen aus rechtlichen Gründen oder für ihre Bank eine zuverlässige Planungsrechnung. Oder brauchen als Richter zur Urteilsfällung die Schätzung eines Unternehmenswertes.

Für alle diese Anforderungen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Diese wird nicht umsonst Königsdisziplin der Betriebswirtschaft genannt. Denn hier sind tiefgehende Markteinblicke, fundierte Kenntnisse der Rechnungslegung und Steuern, aber auch umfassendes Know-how von Investitionen und Finanzierung gefragt. Außerdem müssen spezielle Gesetzesvorgaben, Rechtsprechungen und Standards beachtet werden. Nur unter Berücksichtigung dieser Vielzahl von Aspekten – und dank des Zugangs zu den entsprechenden Datenbanken – können unsere Spezialisten Ihren Unternehmenswert sachgerecht ermitteln.

Oft verfügen kleinere oder mittlere Unternehmen über ein weniger ausgebautes Planungs- und Berichtswesen. Und auch das Verhältnis zwischen Inhaber und Unternehmer ist ein Besonderes. Diese individuellen Aspekte haben unsere Expertinnen und Experten aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrung besonders im Fokus.

Unsere Expertise in diesem speziellen Beratungssegment umfasst nach über 15 Jahren hunderte von Unternehmensbewertungen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum internationalen Konzern. Und so vielfältig wie die Branchen waren auch die Bewertungsanlässe und -umfänge.

Die unterschiedlichen Interessenslagen der Parteien bergen immer wieder Konfliktpotenzial. Daher werden wir auch regelmäßig durch Gerichte beauftragt. Von Amtsgerichten bis zu Oberlandesgerichten – viele vertrauen den Vorschlägen von Industrie- und Handelskammern sowie der Wirtschaftsprüferkammer bzw. deren Erfahrungen mit ADKL. Denn unsere Expertise und Unabhängigkeit sprechen für sich. Nicht zuletzt durch die Berufung unseres leitenden Mitarbeiters Ulrich Kühnen als öffentlich bestellter Sachverständiger für Unternehmensbewertungen durch die IHK Köln.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Ausführliche Gutachten zur Bewertung eines Unternehmens oder Anteils
  • Ermittlung eines überschlägigen Unternehmenswertes
  • Erstellung oder Plausibilisierung von Planungsrechnungen
  • Beantwortung von Beweisfragen zu Unternehmens- bzw. Anteilswerten in zivilrechtlichen oder familien-/erbrechtlichen Gerichtsverfahren