Steuerliche Förderung von Hilfsmaßnahmen für Corona-Betroffene
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 9. April 2020 weitere steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bekannt gegeben. Hauptzweck dieser Maßnahmen ist die steuerliche Unterstützung und Förderung der Unterstützer von Betroffenen der Corona-Krise.
Wesentliche Aspekte:
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Gefördert werden das Engagement „für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.“
Diese Billigkeits- bzw. Vereinfachungsregelungen gelten für alle Unterstützungsmaßnahmen, die im Zeitraum vom
1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.
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