Liquiditätshilfe für KMU und Soloselbstständige
Update vom 14. Mai 2019:
Die NRW-Landesregierung hat ergänzende Regelungen zur NRW-Soforthilfe getroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes NRW. |
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Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Landesregierung NRW begrüßt die schnellen Maßnahmen und plant, die Zuschüsse aufzustocken.
Maßnahmen:
9.000 Euro |
15.000 Euro | 25.000 Euro |
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für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten |
für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten |
für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten |
Voraussetzungen:
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.
Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können ihren Antrag online auszufüllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Den Link zum Antragsverfahren finden sie hier.
Hinweis:
Eine ausführliche Beschreibung der Hinweise finden Sie hier in einem Muster Bescheid (Billigkeitszuschuss) der Bezirksregierung Düsseldorf. |
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Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen Regelung des Bundes. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.
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