Jahresabschlusserstellung und Prüfung

Bedingt durch die steigende Zahl an Infektionen rechnen wir vermehrt mit einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Davon kann und wird auch die Leistungsfähigkeit der Finance-Abteilungen betroffen sein. Gleichzeitig kommt diesen eine herausragende Stellung zu, um die notwendigen Informationen für die verschiedenen Antragsverfahren bereit zu stellen.

Für die Gewährung finanzieller Staatshilfen und Krediten werden aktuelle Jahresabschlüsse unerlässlich sein. Ob diese auch geprüft eingereicht werden müssen, bleibt abzuwarten. Geschwindigkeit ist nun das Gebot der Stunde, jedoch ohne Qualität einzubüßen.

So unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen:

  • Übernahme der Buchhaltungsdaten in unsere Systeme zur Finalisierung der Buchhaltung
  • Schnelle Erstellung von Reportings für Bankengespräche
  • Vollständige Übernahme der Jahresabschlusserstellung auf Grund von mangelnden internen Kapazitäten im Unternehmen (Mitarbeiter in Quarantäne)

So unterstützen wir Unternehmen bei der Prüfung von Jahresabschlüssen:

Das IDW hat einen fachlichen Hinweis zu den „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung“ veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie hier: