KfW-Förderung

Wirtschaftliche Auswirkungen und Maßnahmen für Unternehmen

Das BMWi hat einen 3-Stufen-Plan für Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlicht. Neben einem Förderprogramm für Unternehmen älter und jünger als 5 Jahre wird aktuell in Sonderprogramm aufgelegt. Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus wird die KfW die kurzfristige Liquidität der Unternehmen mit einem deutlichen Ausbau der Risikoübernahme durch die KfW sicherstellen, vollumfänglich abgesichert durch eine Bundesgarantie.

Hinweis:

Die Hilfe bei Förderprogrammen wird über die Hausbanken beantragt und ausgezahlt, halten Sie bitte engen Kontakt zu Ihrer Hausbank. Wir unterstützen hierbei gerne.

Hier finden Sie einen Vorbereitungsleitfaden der KFW. Durch Ausfüllen des hinterlegten Fragebogens können Sie sich auf das Gespräch mit Ihrer Bank vorbereiten.

Nachfolgend eine Kurzübersicht über die Ausgestaltung der Programme

Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

KfW-Unternehmerkredit (037/047)

Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.

  • Für große Unternehmen (037) bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme

Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

KfW-Kredit für Wachstum (290)

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
  • Die bisherige Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung entfällt.
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert
  • Die Beteiligung der KfW erfolgt unverändert pari passu zu Marktkonditionen. Das heißt, die wirtschaftlichen Konditionen werden vom Finanzierungspartner gestellt und von der KfW übernommen.

Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

  • Für große Unternehmen (075) bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90 % Risikoübernahme

Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden.

Prozessuales

  • Kredite bis 3 Mio. → Kreditprüfung nur durch Hausbank
  • Kredite 3 Mio. bis 10 Mio. → Erweiterte Kreditprüfung durch Hausbank
  • Kredite größer 10 Mio. → Doppelprüfung durch Hausbank und KFW

Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14. 4.2020 möglich. Möglicherweise finanziert ihre Bank den Betrag vor.

Die KFW bietet den Banken und Unternehmen ab dem 23.03.2020 folgende Übergangsregelung an, die es ermöglicht, akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu überbrücken:

  • Der Kreditantrag kann über das Förderportal oder den Webservice bei der KfW (Zugriff durch die Banken) zu den aktuell bestehenden dort hinterlegten Programmkriterien gestellt werden. Auf dem Formular „Ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona-Hilfe“, können sie die oben beschriebenen neuen Programmbedingungen auswählen und gemeinsam mit den Unterlagen zur Risikoprüfung hochladen.
  • Nach erfolgter Risikoprüfung und positiver Kreditentscheidung wird die KfW den Antrag formell an Sie zurücksenden und gleichzeitig eine verbindliche Zusage ohne Auszahlungsangebot übermitteln. Diese berechtigt Sie dazu, den gleichen Antrag nach offiziellem Start der Programmerweiterungen innerhalb eines Monats erneut zu stellen. Entspricht dieser dem Erstantrag, wird die KfW ohne erneute Risikoprüfung formell zusagen, so dass unmittelbar ein Abruf erfolgen kann.